Jetzt schnell Förderantrag stellen!

Bewerbungsfrist 31. Oktober 2025

Dank der vielen Spenden beim 24-Tage-Lauf für Kinderrechte können wir weitere Projekte unterstützen. Stuttgarter Einrichtungen haben die Möglichkeit, unkompliziert einen Förderantrag einzureichen – für Vorhaben, in denen Kinderrechte im Mittelpunkt stehen.
Quick & Easy – einfach Antrag ausfüllen und einreichen.

Informationen für die Bewerbung

Alles auf einen Blick

Was kann gefördert werden? 

Mit den Spendengeldern des 24-TAGE-Laufes für Kinderrechte werden Projekte bis zu einem Betrag von max. 5.000 Euro gefördert, die sich mit den Kinderrechten der UN-Kinderrechtskonvention beschäftigen. Grundsätzlich sind alle Kosten (Sachkosten, Personalkosten etc.) förderfähig. Das Projekt kann auch bereits begonnen worden sein. 

Diese Kriterien müssen erfüllt werden:

1. Das Projekt soll in Stuttgart zur Anwendung kommen und damit Stuttgarter Kinder begünstigen.

2. Das Projekt muss sich mit einem der 10 Kinderrechte beschäftigen (siehe unten).

Bewerbungsfrist und Auswahl der Projekte

Welche Projekte unterstützt werden, entscheidet im November eine Jury aus Teamcaptains, die beim 24-Tage-Lauf 2025 dabei waren. Über die Mittelverwendung sollte ein kurzer Bericht angefertigt und uns zur Verfügung gestellt werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2025.

Noch Fragen?
Meldet Euch einfach unter Tel. +49 (0)711-722 351 23
oder schreibt uns unter info[at]stuttgarter-kinderstiftung.de

Förderantrag

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Förderantrag 24-TAGE-Lauf für Kinderrechte

Ihre Angaben

Antrag

Projektträger

Freistellungsbescheid liegt vor

Projektverantwortliche Person

Woher kennen Sie den 24-TAGE-Lauf?

Projektbeschreibung

Bitte die Inhalte des Projektes, den Anwendungsbereich, die Anzahl der erreichten Kinder sowie die Einsatzsituationen beschreiben.

Und hier bitte noch eine Kurzbeschreibung mit max. 300 Zeichen:

Projektziele

Was soll mit dem Projekt erreicht werden, welche Zielgruppe wird mit dem Projekt angesprochen? (max. 100 Zeichen)

Projektzeitraum

Ist das Projekt eine einmalige Aktion oder findet es langfristig und nachhaltig Anwendung? Für wann ist der Projektbeginn geplant (Datum)?

Projektentwicklung

Wer ist/war an der Konzeptentwicklung beteiligt? Gab es im Vorfeld einen partizipativen Prozess?

Erstantrag bei 24-TAGE-Lauf für Kinderrechte?

Kinderrecht

Welches der Kinderrechte (s.o.) wird im eingereichten Projekt umgesetzt?

Anzahl erreichte Kinder mit dem Projekt

Finanzierung

Die im Rahmen der Anmeldung zur Verfügung gestellten Daten werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung gespeichert und genutzt, mehr auch in der Datenschutzerklärung.

Sicherheitsprüfung: Bitte geben Sie zur Vermeidung von Spam die Lösung der Rechenaufgabe aus dem Bild ein.

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Die 10 Kinderrechte

Mit dem 24-Tage-Lauf für Kinderrechte wollen wir auf die 10 Grundrechte der UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam machen und Stuttgarter Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in ihrer Arbeit fördern und unterstützen. Für Projekte, die sich einem der folgenden zehn Kinderrechte widmen, kann eine Förderung beantragt werden.

1. Recht auf Gleichheit

2. Recht auf Gesundheit

3. Recht auf Bildung

4. Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

5. Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln

6. Recht auf gewaltfreie Erziehung

7. Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung

8. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

9. Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein Zuhause

10. Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Simone Immer
Projektkoordination Stuttgarter Kinderstiftung

simone.immer[at]stuttgarter-kinderstiftung.de
Tel. +49 (0)711 722 351 23

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